Diese Kurse für amtliche Führerscheine und Befähigungsnachweise bietet der SCSE für Vereinsmitglieder und Interessierte an.
Nachweis über Kenntnisse des Segelns und der Ausweichregeln des zu befahrenden Gewässers. Erlaubt das Segeln auf beaufsichtigten Gewässern. Ausgestellt ab 7 Jahren.
- Kinder begreifen die Eigenschaften von Wind und Wasser spielend leicht -
In kleinen Gruppen üben Mädchen und Jungen den Umgang mit Booten und allem Zubehör zum Segeln. Dabei lernen sie unter fachkundiger Aufsicht die Grundkenntnisse des Segelsports. Anfänger segeln zuerst auf Optimisten-Jollen, später auch auf anderen Jugendbooten. Nach einer Segelsaison und einer Prüfung im Verein erhalten die Teilnehmer des Jugend-Segelkurses den Segelschein.
Die Fahrerlaubnisse für Sportboote ist der amtlichen Sportbootführerschein.
Er kann für Binnenwasserstraßen (Seen, Flüsse usw. im Binnenland), für die Küstengewässer der offenen See innerhalb der 3-Meilenzone oder für beide Verkehrsgebiete erworben werden. Allerdings sind dazu zwei verschiedene Prüfungen erforderlich.
Seit 2018 gibt es nur noch einen Führerschein, auf dem die Geltungsbereiche Binnenschifffahrtsstraßen und / oder Seeschifffahrtsstraßen nach erfolgreich abgelegter Prüfung dokumentiert werden. Dieser Führerschein wird vom Verkehrsministerium im Checkkartenformat ausgegeben.
Geltungsbereich BINNEN
Der amtliche Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen gilt im Allgemeinen für Sportboote unter Motor oder Segel bis 20 m Länge und ist erforderlich ab einer Motorantriebsleistung von 11,03 kW (15 PS). Abweichungen hiervon gibt es auf dem Rhein und dem Bodensee. Für reine Segelboote ist die Führerscheinpflicht von gewässerspezifischen Regeln abhängig.
Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis unter Segel ist 14 Jahre, unter Motor 16 Jahre.
Bei der Ausbildung im SCSE werden alle Voraussetzungen zum Segeln und Motorbootfahren in Theorie und Praxis, wie z. B. Verkehrsregeln, Segeltheorie, Knoten usw., vermittelt. Der praktische Unterricht und die Prüfung finden auf clubeigenen Booten auf dem Schiedersee statt.
In Kooperation mit der Volkshochschule Lippe-Ost bietet der SCSE eine theoretische Ausbildung im Frühjahrssemester an. Anschließend wird auf den Booten trainiert. Dabei gibt es keine begrenzte Anzahl der Übungsstunden. Auch die notwendigen Manöver zum sicheren Umgang mit dem Motorboot werden vor der amtlichen Prüfung geübt
Geltungsbereich SEE
Für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (3-Meilenzone) für Sportboote ab 15 PS (11,03 kW) Motorantriebsleistung muss eine andere Prüfung bestanden werden. Dabei werden u. a. die Kenntnisse der Verkehrsordnungen auf See, der Navigation auf küstennahen Meeresgewässern und Grundlagen der Wetterkunde geprüft. Beim Sportbootführerschein (SBF) See gibt es übrigens keine Längenbegrenzung des Bootes wie beim SBF Binnen. Der SBF See kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden.
Für die Segler im SCSE werden die Fachkenntnisse für den SBF See im Winterhalbjahr vermittelt. Wer sich frühzeitig festlegt, zum SBF Binnen auch den SBF See zu erwerben, kann die praktische Prüfung zum SBF See in die praktische Prüfung zum SBF Binnen integrieren.
Ein freiwilliger amtlicher Nachweis über die Befähigung zum Führen einer Yacht im Bereich der Küstenschifffahrt. Voraussetzung ist der Sportbootführerschein See und der Nachweis über 300 Seemeilen auf Küstengewässern. Mindestalter ist 16 Jahre.
- Der SKS gilt für Charterfirmen, Versicherungen und Seeämter als offizieller Befähigungsnachweis. -
Er ist ein Nachweis, dass der Inhaber nicht nur ein Boot fahren darf, sondern es auch kann. Beim Chartern von Booten wird er oft, auch im Ausland, als Mindestvoraussetzung verlangt.
Im halbjährigen Kurs des SCSE werden Navigation, Schifffahrtsrecht, Seewetter und Sicherheitsvorkehrungen auf Yachten gelehrt. Die praktische Ausbildung erfolgt innerhalb eines mindestens einwöchigen Segeltörns. Die Kursteilnehmer sollten allerdings Segelerfahrungen haben.
International gültiger Berechtigungsnachweis zum Betreiben einer UKW-Seefunkstelle und für die Teilnahme am GMDSS. Vorgeschrieben für die Bedienung von DSC-Einrichtungen bei UKW-Sprechfunkanlagen im internationalen maritimen Digitalfunkverfahren. Mindestalter 16 Jahre.
- Das Handy ist kein Ersatz für die Funkanlage auf See -
Für den Austausch nautischer Informationen sind seefahrende Yachten mit Funkanlagen ausgerüstet. Die Funktion der Anlage und die Regeln des Funkverkehrs müssen dem Benutzer bekannt sein. Im Kurs werden das Sprechfunkverfahren und der technische Betrieb einer DSC-Anlage am Simulator geübt. Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. Für die Ausbildung sind 7 bis 8 Abende vorgesehen, an denen ihr auf die theoretische und praktische Prüfung für den Seefunk (SRC) und den Binnenschifffahrtsfunk (UBI), vorbereitet werdet. Die praktische Ausbildung erfolgt an unserer vereinseigenen Funkanlage, die den Standard-Prüfungsanlagen entspricht, so dass ihr euch bei der Prüfung nicht umgewöhnen müsst. Um zur Prüfung zugelassen zu werden muss man das 15. Lebensjahr erreicht haben.
Gast | SCSE-Mitglied | |
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Summe | 505,00 € | 265,00 € |
theoretische Ausbildung in Kooperation mit der VHS | 125,00 € | 125,00 € |
praktische Ausbildung Motorboot** | 80,00 € | 40,00 € |
praktische Ausbildung Segelboot | 300,00 € | 100,00 € |
Gast | SCSE-Mitglied | |
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Summe | 320,00 € | 200,00 € |
theoretische Ausbildung | 240,00 € | 160,00 € |
praktische Ausbildung Motorboot** | 80,00 € | 40,00 € |
Gast | SCSE-Mitglied | |
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Summe | 620,00 € | 270,00 € |
theoretische Ausbildung für SBF See und SKS | 440,00 € | 180,00 € |
praktische Ausbildung Motorboot** | 80,00 € | 40,00 € |
1 Woche Ausbildung auf der See *** | 100,00 € | 50,00 € |
Gast | SCSE-Mitglied | |
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theoretische und praktische Ausbildung | 120,00 € | 60,00 € |
* Voraussetzung SBF Binnen Segeln - sonst bitte Segellehrer fragen
** 3 Ausbildungsfahrten + Prüfungsfahrt, jede weitere Fahrt 20,00 €
*** dazu kommen anteilige Kosten für Charter, Bordkasse, Versicherung, etc. in Höhe von etwa 300 bis 500 €, je nach Boot, Revier und Saison.
Kosten für Lehrmaterial und Prüfungen oder sonstige Ausgaben, die nicht vom SCSE erhoben werden, sind nicht in den Gebühren enthalten.
Aktuelle Prüfungsgebühren siehe: www.pa-hannover.de/gebuehren oder www.pruefungsausschuss-hannover.org/gebuehren.html