Die Fahrerlaubnis für Sportboote ist der amtliche Sportbootführerschein.
Er kann für Binnenwasserstraßen (Seen, Flüsse usw. im Binnenland), für die Küstengewässer der offenen See innerhalb der 3-Meilenzone oder für beide Verkehrsgebiete erworben werden. Allerdings sind dazu zwei verschiedene Prüfungen erforderlich.
Seit 2018 gibt es nur noch einen Führerschein, auf dem die Geltungsbereiche Binnenschifffahrtsstraßen und / oder Seeschifffahrtsstraßen nach erfolgreich abgelegter Prüfung dokumentiert werden. Dieser Führerschein wird vom Verkehrsministerium im Checkkartenformat ausgegeben.
Geltungsbereich BINNEN
Der amtliche Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen gilt im Allgemeinen für Sportboote unter Motor und / oder Segel bis 20 m Länge und ist erforderlich ab einer Motorantriebsleistung von 11,03 kW (= 15 PS) bzw. ab 7,50 kW bei Elektromotoren. Abweichungen hiervon gibt es auf dem Bodensee. Für reine Segelboote ist die Führerscheinpflicht von gewässerspezifischen Regeln abhängig.
Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis unter Segel ist 14 Jahre, unter Motor 16 Jahre.
Bei der Ausbildung im SCSE werden alle Voraussetzungen zum Segeln und Motorbootfahren in Theorie und Praxis, wie z. B. Verkehrsregeln, Segeltheorie, Knoten usw., vermittelt. Der praktische Unterricht und die Prüfung finden auf clubeigenen Booten auf dem Schiedersee statt.
In Kooperation mit der Volkshochschule Lippe-Ost bietet der SCSE eine theoretische Ausbildung im Frühjahrssemester an. Anschließend wird auf den Booten trainiert. Dabei gibt es keine begrenzte Anzahl der Übungsstunden. Auch die notwendigen Manöver zum sicheren Umgang mit dem Motorboot werden vor der amtlichen Prüfung geübt.
Geltungsbereich SEE
Für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (3-Meilenzone) für Sportboote ab 15 PS (= 11,03 kW) Motorantriebsleistung bzw. ab 7,50 kW bei Elektromotoren muss eine andere Prüfung bestanden werden. Dabei werden u. a. die Kenntnisse der Verkehrsordnungen auf See, der Navigation auf küstennahen Meeresgewässern und Grundlagen der Wetterkunde geprüft. Beim Sportbootführerschein (SBF) See gibt es übrigens keine Längenbegrenzung des Bootes wie beim SBF Binnen. Der SBF See kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden.
Für die Segler im SCSE werden die Fachkenntnisse für den SBF See im Winterhalbjahr vermittelt. Wer sich frühzeitig festlegt, beide Sportbootführerscheine (Binnen und See) erwerben zu wollen, beginnt sinnvollerweise mit dem SBF See und kann so die praktische Prüfung zum SBF Binnen (Motor) in die praktische Prüfung zum SBF See integrieren. Darüber hinaus kann der Sport-Küstenschiffer-Schein (SKS) in einem aufbauenden, bzw. kombinierten Kurs mit dem SBF See erworben werden.
Gast | SCSE-Mitglied | |
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Summe** | 635,00 € | 350,00 € |
theoretische Ausbildung in Kooperation mit der VHS | 125,00 € | 125,00 € |
praktische Ausbildung Motorboot (je 45 Min.) z.B. 3 x | 50,00 € | 35,00 € |
praktische Ausbildung Segelboot | 360,00 € | 120,00 € |
Gast | SCSE-Mitglied | |
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Summe** | 500,00 € | 365,00 € |
theoretische Ausbildung | 350,00 € | 260,00 € |
praktische Ausbildung Motorboot (je 45 Min.) z.B. 3 x | 50,00 € | 35,00 € |
* Voraussetzung SBF Binnen Segeln - sonst bitte Segellehrer fragen
** 3 Ausbildungsfahrten in der Summe enthalten
Hinweis: Bitte wähle in dem Feld Mitgliedsstatus "externer Kursteilnehmer", falls du nicht dem Verein beitreten möchtest.
Kosten für Lehrmaterial und Prüfungen oder sonstige Ausgaben, die nicht vom SCSE erhoben werden, sind nicht in den Gebühren enthalten.
Aktuelle Prüfungsgebühren siehe: www.pruefungsausschuss-hannover.org/gebuehren.html