International gültiger Berechtigungsnachweis zum Betreiben einer UKW-Seefunkstelle und für die Teilnahme am GMDSS. Vorgeschrieben für die Bedienung von DSC-Einrichtungen bei UKW-Sprechfunkanlagen im internationalen maritimen Digitalfunkverfahren. Mindestalter 16 Jahre.
- Das Handy ist kein Ersatz für die Funkanlage auf See -
Für den Austausch nautischer Informationen sind seefahrende Yachten mit Funkanlagen ausgerüstet. Die Funktion der Anlage und die Regeln des Funkverkehrs müssen dem Benutzer bekannt sein. Im Kurs werden das Sprechfunkverfahren und der technische Betrieb einer DSC-Anlage am Simulator geübt. Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. Für die Ausbildung sind 7 bis 8 Abende vorgesehen, an denen ihr auf die theoretische und praktische Prüfung für den Seefunk (SRC) und den Binnenschifffahrtsfunk (UBI), vorbereitet werdet. Die praktische Ausbildung erfolgt an unserer vereinseigenen Funkanlage, die den Standard-Prüfungsanlagen entspricht, so dass ihr euch bei der Prüfung nicht umgewöhnen müsst. Um zur Prüfung zugelassen zu werden muss man das 15. Lebensjahr erreicht haben.
Gast | SCSE-Mitglied | |
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theoretische und praktische Ausbildung | 200,00 € | 150,00 € |
* Voraussetzung SBF Binnen Segeln - sonst bitte Segellehrer fragen
** 3 Ausbildungsfahrten in der Summe enthalten
Hinweis: Bitte wähle in dem Feld Mitgliedsstatus "externer Kursteilnehmer", falls du nicht dem Verein beitreten möchtest.
Kosten für Lehrmaterial und Prüfungen oder sonstige Ausgaben, die nicht vom SCSE erhoben werden, sind nicht in den Gebühren enthalten.
Aktuelle Prüfungsgebühren siehe: www.pa-hannover.de/gebuehren oder www.pruefungsausschuss-hannover.org/gebuehren.html